Konnossem*nt: Definition, Funktionen, Angaben & Ablauf (2024)

Logistik

6 min | Stand 09.05.2022

Redaktion Wirtschaftswissen

Wenn Sie als Logistiker Waren nach Übersee verschicken, wählen Sie sicherlich häufig den Seeweg. Daher ist Ihnen bestimmt auch der Begriff Konnossem*nt schon oft begegnet. Dieses Dokument stellt sozusagen die Papier gewordene Ware dar und hat im Seefrachtverkehr vielfältige Funktionen.

Definition: Was ist das Konnossem*nt?

Ein Konnossem*nt ist ein rechtlich bindendes Dokument (Seeladeschein, engl. Bill of Lading [B/L]), das im internationalen Handel eine zentrale Rolle spielt. Es handelt sich dabei um einen Frachtbrief, der detaillierte Informationen über den Transport von Waren auf dem Seeweg enthält. Das Konnossem*nt fungiert als Eigentumsnachweis und Bestätigung für den Erhalt der Güter durch die Reederei.

In diesem Dokument werden wichtige Daten wie die Art der transportierten Waren, die Menge, der Versandhafen, das Bestimmungsziel, der Name des Versenders und des Empfängers sowie die Bedingungen für den Transport festgehalten. Das Konnossem*nt wird in der Regel in mehreren Ausfertigungen erstellt, wobei jede Partei (Versender, Frachtführer, Empfänger) eine Kopie erhält.

Ein bedeutender Aspekt des Konnossem*nts ist seine Übertragbarkeit, die es ermöglicht, dass die Waren während des Transports den Besitzer wechseln können. Dies erleichtert den Handel, da das Konnossem*nt als Handelsinstrument verwendet werden kann, um den Besitz der Waren zu übertragen.

Das Konnossem*nt ist nicht nur ein Versanddokument, sondern hat auch erhebliche Auswirkungen auf den Zollprozess. Es wird oft als Sicherheit für Finanztransaktionen genutzt und spielt eine entscheidende Rolle bei der Abwicklung von Versicherungsansprüchen im Falle von Schäden oder Verlust während des Transports.

Konnossem*nt – kurz und einfach erklärt

  • Definition: Ein Konnossem*nt ist ein Transportdokument, das die Übergabe von Gütern zwischen Versender, Spediteur und Empfänger im internationalen Handel regelt.
  • Bedeutung: Es fungiert als Quittung, Frachtbrief und Eigentumsnachweis für die transportierten Waren.
  • Arten: Es gibt verschiedene Arten von Konnossem*nten, darunter das Bordkonnossem*nt und das Übergabekonnossem*nt.
  • Inhalte: Ein Konnossem*nt enthält Informationen über die Ladung, den Absender, den Empfänger, den Transportweg und die Bedingungen für die Übergabe.

Welche Funktionen hat das Konnossem*nt?

Das Konnossem*nt übernimmt verschiedene Funktionen im Exportgeschäft:

  1. Vertragsabschluss für den Seefrachttransport: Das Konnossem*nt fungiert als schriftlicher Nachweis für den Abschluss eines Seefrachtvertrags zwischen dem Verschiffer, wie beispielsweise einer Spedition, und der Reederei. Es dokumentiert die getroffenen Vereinbarungen bezüglich des Transports.
  2. Bestätigung der Übernahme der Waren: Das Dokument bestätigt offiziell, dass die Reederei die Verantwortung für die transportierten Waren übernommen hat. Dieser Nachweis markiert den Zeitpunkt, an dem die Waren in die Obhut der Reederei übergehen.
  3. Verpflichtung zur Warenübergabe: Durch das Konnossem*nt wird die Reederei dazu verpflichtet, die Waren demjenigen zu übergeben, der das Konnossem*nt vorlegt. Dies gewährleistet eine klare Regelung für die reibungslose Übergabe der Waren am Zielhafen.
  4. Nachweis der ordnungsgemäßen Bezahlung der Frachtgebühren: Das Konnossem*nt dient als Beleg dafür, dass die Frachtgebühren ordnungsgemäß bezahlt wurden. Es dokumentiert die finanziellen Vereinbarungen gemäß dem Seefrachtvertrag.
  5. Beleg der Eigentumsrechte an der Ware: Das Konnossem*nt ist ein entscheidendes Dokument für den Nachweis der Eigentumsrechte an den transportierten Waren. Der Inhaber des Konnossem*nts hat das Recht, die Waren in Empfang zu nehmen, und dieses Recht kann durch den Handel mit dem Konnossem*nt übertragen werden.

Das Konnossem*nt, auch unter der Bezeichnung B/L (Bills of Lading) bekannt, fungiert als Finanzinstrument. Die Anwendung einer Orderklausel, die eine Ausstellung “an Order” beinhaltet, transformiert es in ein Orderpapier. Die darin enthaltenen Rechte lassen sich dank Übergabe und Indossament übermittelbar machen. Sollte diese Orderklausel nicht eingesetzt werden, liegt wiederum ein Rektapapier vor. Die Übertragung der Rechte des Rektapapier kann aber nur durch Zession und Übergabe erfolgen.

Durch das Konnossem*nt definieren Sie die Rechtsposition des Empfängers. Im Unterschied zum Frachtbrief (z. B. AWB) ist es nicht nur ein Begleitpapier der Ware, sondern gleichzeitig ein Empfangs- und Traditionspapier. In der Regel ersetzt die Übergabe des Konnossem*nts die physische Übergabe der Ware selbst.

Im Besitz des Konnossem*nts haben Sie die Verfügungsgewalt über die Ware und repräsentieren sie zugleich. Ein Konnossem*nt ermöglicht es Ihnen beispielsweise, Ihre Ware zu verkaufen, solange sie sich noch auf dem Schiff befindet, vorausgesetzt es ist ‘an Order’ ausgestellt. Auf diese Weise sichern Sie die Bezahlung Ihrer Ware, selbst wenn sie sich bereits auf dem Seeweg befindet.

Welche Angaben muss ein Konnossem*nt enthalten?

Der Inhalt dieses Papieres ist in § 515 HGB geregelt.

  1. Ort und Tag der Ausstellung,
  2. Name und Anschrift des Ablagers,
  3. Name des Schiffes,
  4. Name und Anschrift des Verfrachters,
  5. Abladungshafen und Bestimmungsort,
  6. Name und Anschrift des Empfängers und eine etwaige Meldeadresse,
  7. Art des Gutes und dessen äußerlich erkennbare Verfassung und Beschaffenheit,
  8. Maß, Zahl oder Gewicht des Gutes und dauerhafte und lesbare Merkzeichen,
  9. die bei Ablieferung geschuldete Fracht, bis zur Abliefefertigungrung anfallende Kosten sowie einen Vermerk über die Frachtzahlung,
  10. Zahl der Ausfertigungen.

Welche Arten von Konnossem*nt gibt es?

Es gibt nicht nur ein Konnossem*nt, sondern verschiedene. So sind zum Beispiel das Bordkonnossem*nt und das Übergabekonnossem*nt zwei verschiedene Arten von Konnossem*nten, die jeweils spezifische Funktionen im internationalen Handel erfüllen.

  • Bordkonnossem*nt: Ein Bordkonnossem*nt ist ein spezieller Typ des Konnossem*nts, der auch als “on board” oder “Shipped on Board” bezeichnet wird. Es bestätigt, dass die Waren tatsächlich an Bord des Schiffes geladen wurden. Dieses Dokument wird häufig verwendet, um den Zeitpunkt des Versands zu dokumentieren und ermöglicht es dem Versender, den Beginn der Reise der Waren zu bestätigen.
  • Übergabekonnossem*nt: Das Übergabekonnossem*nt ermöglicht dem Inhaber, der auf dem Dokument namentlich genannt ist oder durch Indossament bestimmt wurde, die Übertragung des Eigentums an den transportierten Waren. Diese Flexibilität ist besonders wichtig im internationalen Handel, da sie den Handel und die Finanzierung erleichtert.

Ablauf: Wie funktioniert ein Konnossem*nt?

Das Konnossem*nt regelt die Rechtsbeziehungen zwischen dem Verfrachter und dem Empfänger der Ware. Seine wichtigste Eigenschaft ist die sogenannte Begebbarkeit. Das heißt, dass die Ware immer dann als übergeben anzusehen ist, wenn das Konnossem*nt übergeben wurde.

Damit stellt es quasi die Ware selbst dar. Das hat einige wichtige Konsequenzen. Wird das Konnossem*nt nämlich verkauft, gekauft oder verpfändet, geht auch die Ware auf den neuen Besitzer über.

Das heißt aber nicht, dass Ihre wertvollen Güter auf dem langen Seeweg schutzlos sind, sie also beispielsweise vom Kapitän einfach verkauft werden dürfen. Denn im Konnossem*nt ist der Empfangsberechtigte eindeutig angegeben. Der Verfrachter darf die Ware an diesen aber nur ausliefern, wenn er ein gültiges Original des Konnossem*nts vorlegen kann.

Unterwegs werden unterschiedliche Konnossem*nts ausgestellt, die die Übergabe der Waren rechtskräftig belegen. So bestätigt der Verfrachter mit dem Übergabekonnossem*nt, dass er die Ware zur Verschiffung angenommen hat.

Das Bordkonnossem*nt bestätigt wiederum dem Verfrachter, dass die Waren an Bord eines Schiffes genommen wurden.

So darf jede am Transport beteiligte Partei die Güter an den nächsten Berechtigten in der Transportkette übergeben. Deshalb sind diese Angaben auch verbindlich. Die volle Verantwortung für die Waren trägt immer derjenige, unter dessen Obhut sich die Waren befinden.

Das Konnossem*nt stellt den in der Transportkette Vorhergehenden von der Verantwortung frei – er hat die Waren schließlich übergeben. Deshalb wird auf den Konnossem*nts auch immer der Zustand der Waren und ihrer Verpackungen festgehalten.

Übernimmt der Verfrachter von einer Spedition schon eingedrückte Fässer, so wird er das auf dem Konnossem*nt festhalten. Genauso wird der Kapitän dies bei der Verladung tun. Dieser Vorgang wird als Abschreibung bezeichnet. Ist die Ware am Zielhafen angekommen und vom Schiff verladen, dann weist sich der Empfangsberechtigte mit seinem Exemplar des Konnossem*nts als berechtigt aus und bekommt seine Lieferung ausgehändigt.

Was passiert bei mehreren Konnossem*nt-Inhabern?

Nun, Vorrang hat immer der im Konnossem*nt Berechtigte. Wenn sich aber mehrere Konnossem*nt-Inhaber beim Verfrachter melden, so darf dieser keinem die Ware übergeben, sondern muss sie einlagern, bis sich die Konnossem*ntbesitzer über ihre Berechtigung geeignet haben.

Übrigens darf der Kapitän die Güter unterwegs – also vor Erreichen des im Konnossem*nt verzeichneten Zielhafens – nur ausliefern, wenn ihm alle 3 Ausfertigungen des Konnossem*nts vorgelegt werden.

Von: Redaktion Wirtschaftswissen

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